Finanzielle Unterstützung
Finanzielle Förderung
Wenn Ihr Kind seit mindestens einem halben Jahr unter seelischen Belastungen aufgrund seiner schulischen Probleme leidet und eine Lese-Rechtschreibschwäche oder Rechenschwäche von einer Fachstelle bestätigt wurde, haben Sie die Möglichkeit, beim Landratsamt die finanzielle Förderung einer Lerntherapie gemäß § 35a des Sozialgesetzbuchs Achtes Buch (SGB VIII) (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) zu beantragen.
Mein Tipp: Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag beim Landratsamt so schnell wie möglich formlos stellen sollten, auch wenn Ihnen der Bericht der Fachstelle (siehe unten) noch nicht vorliegt. Die Kosten für die Lerntherapie werden erst ab dem Zeitpunkt der Genehmigung durch das Landratsamt übernommen. Es ist oft wichtig, Ihr Kind so früh wie möglich zu unterstützen.
Selbstverständlich können Sie bereits vor der Kostenübernahme durch das Landratsamt auf eigene Kosten eine Lerntherapie in Anspruch nehmen.
Unterstützung bei finanzieller Notlage
Wenn Ihr Kind dringend Unterstützung benötigt, Sie jedoch die finanzielle Belastung nicht alleine tragen können, können Sie sich an den Deutschen Kinderschutzbund Orts- und Kreisverband Balingen e.V. wenden. Sie erreichen ihn unter Tel. 07433 21212 oder per E-Mail unter info@kinderschutzbund-balingen.de.
Nächstgelegene Fachstellen für Diagnostik von LRS/Dyskalkulie
Dr. Susi Ceurremans, 72379 Hechingen, Tel. 07471/910577
Mariaberg – Fachkrankenhaus für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Gammertingen, Tel. 07124 9237200, Website: https://www.kjp-mariaberg.de/